Abschlusserklärung ogsaTagung 2017

3. wissenschaftliche Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Soziale Arbeit (ogsa)

27. bis 28.3.2017 in St. Pölten

Die Österreichische Gesellschaft für Soziale Arbeit (ogsa) hat von 27. bis 28.3.2017 mit 200 TeilnehmerInnen aus Praxis und Wissenschaft der Sozialen Arbeit in St. Pölten getagt. Neben Fragen der Wissenschaft und Forschung in der Sozialen Arbeit wurden auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen diskutiert.

Dabei mussten wir konstatieren:

  1. Alle Indikatoren verweisen darauf, dass sich die soziale Lage vor allem der Menschen mit den niedrigsten Einkommen (die untersten 2 Dezile) in Österreich in den letzten eineinhalb Jahrzenten zunehmend verschlechtert hat. Das ist besorgniserregend und kann nicht durch den Einsatz von Sozialarbeit und Sozialpädagogik allein aufgefangen werden.
  2. Leistungen der Sozialen Arbeit werden weiterhin ausgebaut, in einigen Bereichen lassen allerdings die prekären Arbeitsbedingungen keine Tätigkeit zu, die modernen fachlichen Standards genügen würde. Die Investitionen in Soziale Arbeit werden aber nur dann zu Inklusion beitragen können, wenn die Leistungen von hinreichend qualifiziertem Personal und unter Bedingungen erbracht werden, die fachlich korrekte und wissenschaftlich gestützte Tätigkeit ermöglichen.
  3. In Österreich werden im Vergleich zu Deutschland oder der Schweiz nur halb so viele SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen auf Hochschulniveau ausgebildet. Auch das mindert die Qualität der sozialen Dienstleistungen.
  4. Den bedeutenden öffentlichen Mitteln, die in das Sozialsystem fließen, stehen nur karge Mittel für Forschung gegenüber. Wie andere Bereiche der Wirtschaft und der staatlichen Aktivitäten ist jedoch auch Soziale Arbeit ein wissensbasiertes Fachgebiet, das sich weiterentwickelt und erneuert, das für die ständige Verbesserung seiner Angebote Forschung und wissenschaftliche Reflexion benötigt.

Die Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Soziale Arbeit erklärt daher:

Soziale Sicherungssysteme wie die bedarfsorientierte Mindestsicherung dürfen nicht geschwächt und ausgehöhlt werden. Geringen Einsparungen stehen dramatische Folgen für die Betroffenen gegenüber.

Nützt man Rechtssysteme wie z.B. das Fremdenrecht zum systematischen gesellschaftlichen Ausschluss von Menschen, die sich im Lande befinden, so nimmt man die Verschärfung sozialer Probleme und Auseinandersetzungen in Kauf. Wir fordern die Verantwortlichen daher auf, eine menschenrechtskonforme, den internationalen Verpflichtungen Österreichs entsprechende und auf die Ermöglichung der Inklusion bzw. Integration zielende Gesetzgebung und Rechtspraxis wiederherzustellen.

Die Zahl der Studienplätze für Soziale Arbeit ist auf ein Niveau anzuheben, wie es der Arbeitsmarkt und der in den letzten Jahren und Jahrzenten erfolgte Ausbau der Hilfen z.B. im arbeitsmarktnahen Bereich, in den Schulen, in der Kinder- und Jugendhilfe, der offenen Jugendarbeit, der SeniorInnenarbeit usw. erfordert.

Ein Mindestmaß an sozialarbeitsbezogener Forschung ist sicherzustellen. Das kann durch direkte Förderungsprogramme geschehen, aber z.B. auch dadurch, dass Organisationen der Sozialwirtschaft mindestens ein bis zwei Prozent der Fördermittel nachweislich in Forschung und Entwicklung zu investieren haben.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 3. wissenschaftlichen Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Soziale Arbeit

Kontaktadresse: office@ogsa.at