Das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 ist in Kraft getreten!

Seit 29. März 2024 ist das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 (SozBezG 2024) in Kraft. Dieses wegweisende Gesetz bringt nicht nur eine rechtliche Anerkennung für Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen mit sich, sondern setzt auch Standards, um die Qualität und Professionalität in diesem Berufsfeld zu gewährleisten. Das Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2024 sieht vor, die Berufsbezeichnung gesetzlich zu schützen und klare Qualifikationsanforderungen für die Ausübung dieses Berufs festzulegen.